Artikel 1. Begriffsbestimmungen

1.1.

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen: a. HIKE & BIKE:: der Nutzer dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen:



HIKE & BIKE mit Sitz in Hoekgat 31, 2191XJ, De Zilk, eingetragen bei der Handelskammer unter der KvK-Nummer 93675607 b. Reisevertrag: der Vertrag, mit dem sich HIKE & BIKE gegenüber dem Reisenden zur Erbringung einer von ihr angebotenen Reise verpflichtet; c.



Hauptbucher: die natürliche Person, die den Reisevertrag bei HIKE & BIKE bucht oder buchen möchte; d. Reisender: 1.



der Hauptbucher; 2. die Person, in deren Namen die Reise vereinbart wurde und die diese Vereinbarung akzeptiert hat; 3.







3. die Person, auf die gemäß Artikel 12 dieser allgemeinen Bedingungen das Rechtsverhältnis zu HIKE & BIKE übertragen wurde. e. Werktag: Montag bis Freitag, mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen; f. Bürozeiten: Werktage von 09.00 bis 17.00 Uhr; g. Website: die von HIKE & BIKE verwaltete Website www.hikeenbike.nl; h.



Mietgegenstand: der Gegenstand, den der Hauptbuchende bei HIKE & BIKE mietet, wie z.B. ein (Elektro-)Fahrrad, einschließlich aller Zubehörteile und Dokumente, die im Rahmen der Vermietung zur Verfügung gestellt werden; i. Nutzer: der vom Hauptbuchenden als Nutzer des Mietgegenstandes angegebene Reisende; j. Vermieter: das Unternehmen, von dem HIKE & BIKE den Mietgegenstand mietet.

Artikel 2 Allgemeines





2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Offerten und Reiseverträge von HIKE & BIKE. 2.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn HIKE & BIKE einen Reisevertrag mit dem Hauptbucher hat, aber auf Dritte zurückgreifen muss. 2

2.3 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder elektronisch vereinbart wurden. 2.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollumfänglich gültig.

Die nichtigen oder für nichtig erklärten Bestimmungen werden von HIKE & BIKE ersetzt, wobei der Zweck und die Bedeutung der ursprünglichen Bestimmung(en) so weit wie möglich berücksichtigt werden. 2.5 Wenn HIKE & BIKE nicht immer die strikte Einhaltung dieser allgemeinen Bedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass die Bestimmungen nicht gelten oder dass HIKE & BIKE in irgendeiner Weise das Recht verlieren würde, die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen in anderen Fällen zu verlangen.

Artikel 3: Angebote und Ausschreibungen







3.1 HIKE & BIKE ist nicht an seine Angebote oder sonstigen Veröffentlichungen gebunden, wenn der Reisende vernünftigerweise erkennen kann, dass die Angebote oder sonstigen Veröffentlichungen oder ein Teil davon einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthalten. 3.2 Jedes Angebot ist unverbindlich. 3.3 HIKE & BIKE kann gezwungen sein, ein bestimmtes Angebot vorübergehend oder endgültig zurückzuziehen. 3

3.4 Angebote oder Offerten gelten nicht automatisch für künftige Reiseverträge. 3.5 Vor Abschluss des Reisevertrages stellt HIKE & BIKE dem Hauptbucher die gesetzlich vorgeschriebenen Standardinformationen und eine klare Beschreibung der angebotenen Reise zur Verfügung und informiert den Hauptbucher über die in Artikel 13.1 enthaltenen Verpflichtungen.

Artikel 4: Abschluss des Reisevertrags

4.1 Über die Website kann das Buchungsformular an HIKE & BIKE gesendet werden. Nach Eingang dieses Buchungsformulars bei HIKE & BIKE erhält der Hauptbuchende per E-Mail eine Bestätigung in Form einer Buchungsbestätigung oder Rechnung unter Einbeziehung dieser allgemeinen Bedingungen.

Der Reisevertrag kommt zustande, nachdem der Hauptbuchende das von HIKE & BIKE übermittelte Angebot einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch die Anzahlung angenommen hat bzw. der gesamte Reisepreis bei einer Buchung 8 Wochen vor Reiseantritt vom Hauptbuchenden gezahlt worden ist. 4





.2 Der Hauptbucher haftet für alle Verpflichtungen aus dem Reisevertrag als Gesamtschuldner. 4.3 Die Informationen in der Veröffentlichung von HIKE & BIKE sind Bestandteil des Reisevertrages. 4.4 Der Hauptbucher gibt bei der Buchung alle relevanten Informationen über sich und seine Mitreisenden an, einschließlich etwaiger Wünsche zur Zimmereinteilung oder zu Ernährungsgewohnheiten. 4



.5 Der Reisende erklärt, dass er sich körperlich und geistig für ausreichend gesund und leistungsfähig hält, um die Reise erfolgreich zu absolvieren. 4.6 Die gesamte Kommunikation zwischen den Reisenden und HIKE & BIKE erfolgt ausschließlich über den Hauptbucher in niederländischer oder englischer Sprache. 4.7 Wenn der Hauptbucher bei Abschluss des Reisevertrages bestimmte Wünsche in Bezug auf die Reise, wie z.B. Zimmeraufteilung und Ernährungswünsche, bekannt gibt, wird der angegebene Wunsch so weit wie möglich berücksichtigt werden. Hieraus können jedoch keine Rechte abgeleitet werden.

Artikel 5: STO-Garantieregelung

5.1

Um die gesetzlich vorgeschriebene Garantie zu erfüllen, nutzt HIKE & BIKE die STO Garant. Der Chefbucher kann dies über die STO Garant Teilnehmerseite (www.stogarant.nl/deelnemers) überprüfen. Alle Informationen zu STO Garant findet der Chefbucher unter www.sto-garant.nl. Bei jedem (Reise-)Angebot von HIKE & BIKE ist deutlich angegeben, ob die Garantie von STO Garant gilt. Im Garantieschema liest der Hauptbucher, was die Garantie beinhaltet und welche Bedingungen gelten. Der Hauptbucher findet diese Garantieregelung auf der Website von STO Garant (www.sto-garant.nl/downloads). Wenn die Garantie von STO Garant für den Reisevertrag gilt, zahlt der Hauptbucher den Reisebetrag nicht an HIKE & BIKE, sondern auf das Drittmittelkonto der Stichting Derden gelden Certo Escrow, einem bei der De Nederlandsche Bank (DNB) und der Autoriteit voor de Financiële Markten (AFM) registrierten Zahlungsdienstleister. Die Stiftung Derden gelden Certo Escrow garantiert die Reisesumme des Hauptbuchers bis nach Beendigung des Reisevertrags. Wenn die Leistungen aufgrund von finanziellem Unvermögen von HIKE & BIKE nicht (vollständig und/oder pünktlich) erbracht werden, übernimmt STO Garant die Garantie. In der Garantieregelung wird der Hauptbucher lesen, wie der Hauptbucher sie in diesem Fall in Anspruch nehmen kann.

Artikel 6: Zahlung

6.1 Bei Abschluss des Reisevertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises, mindestens jedoch € 100,- pro gebuchtem Reisenden zu leisten. Die Anzahlung für die Strand-3-Tage-Reise beträgt mindestens € 150,- pro gebuchtem Reisenden. Die Anzahlung für die Insel-3-Tage-Reise beträgt mindestens € 200,- pro gebuchtem Reisenden.

Die Anzahlung für die 4-tägige Strandreise beträgt mindestens € 250,- pro gebuchtem Reisenden. 6.2 Der Restbetrag der Reisesumme muss 8 Wochen vor Abreise auf dem Konto von Stichting Derden gelden Certo Escrow eingegangen sein. Wenn die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt, gerät der Hauptbucher in Verzug. Der Hauptbucher wird von oder im Namen von HIKE & BIKE schriftlich benachrichtigt und hat noch die Möglichkeit, den fälligen Betrag innerhalb von 8 Tagen zu zahlen. Erfolgt die Zahlung auch dann nicht, gilt der Reisevertrag am Tag des Verzugs als gekündigt. Der Hauptbucher wird über diese Annullierung schriftlich oder per E-Mail informiert. HIKE & BIKE hat das Recht, die dafür fällige Stornogebühr zu berechnen. In diesem Fall gelten die Bestimmungen von Artikel 11 und die bereits gezahlten Gelder werden mit der Stornogebühr verrechnet. Wenn der bereits gezahlte Reisebetrag geringer ist als die Stornierungskosten, schickt HIKE & BIKE dem Hauptbucher eine Rechnung über die Stornierungskosten. Diese Rechnung muss innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist beglichen werden.



Zahlt der Hauptbucher nicht innerhalb der Zahlungsfrist, mahnt HIKE & BIKE den Hauptbucher an und berechnet ihm die gesetzlichen Zinsen. 6.3 Wird der Reisevertrag innerhalb von 8 Wochen vor dem Tag des Reiseantritts abgeschlossen, ist der gesamte Reisepreis sofort zu zahlen. 6.4 Zusammen mit der Buchungsbestätigung oder Rechnung gemäß Artikel 4.1 einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhält der Hauptbucher eine E-Mail von STO Garant, in der die Zahlung seiner Buchung erklärt wird. Der Hauptbucher wird also nicht direkt an HIKE & BIKE zahlen. Je nach Buchungszeitpunkt erhält der Hauptbucher eine Aufforderung zur Zahlung der Anzahlung und später zur Zahlung des restlichen Reisepreises oder zur Zahlung des gesamten Reisepreises auf einmal, wenn der Hauptbucher kurz vor der Abreise bucht.

Artikel 7: Reisepreis







7.1 Der veröffentlichte Reisepreis gilt pro Reisenden und basiert auf 2 Reisenden, die sich ein Zimmer teilen, es sei denn, in der Publikation ist etwas anderes angegeben. 7.2 Der veröffentlichte Reisepreis beinhaltet nur die im Programm veröffentlichten Leistungen und Einrichtungen. 7.3 Es gibt Zuschläge für Einzelzimmer und Einzelpersonenpakete. 7.4 Nicht im Reisepreis enthalten sind die Kosten für die Reise- und Stornoversicherung.

Artikel 8: Änderungen durch HIKE & BIKE

8.1 Örtliche Gegebenheiten und Wetterbedingungen können Anpassungen des Reiseprogramms vor oder während der Reise erforderlich machen.

Solche Anpassungen des Reiseprogramms können dazu führen, dass die Reiseroute, die Unterkunft und die Beförderung vor Ort von den Angaben im Reisevertrag abweichen. 8.2 Änderungen vor der Reise werden dem Hauptbucher per E-Mail mitgeteilt.

Wird der Reisevertrag vor der Reise erheblich geändert, so kann der Hauptbucher innerhalb der von HIKE & BIKE mitgeteilten angemessenen Frist kostenlos von der Reise zurücktreten. 8.3 Kann während der Reise ein erheblicher Teil der Leistungen nicht wie im Reisevertrag vereinbart durchgeführt werden, so wird HIKE & BIKE dem Reisenden Alternativen zur Fortsetzung der Reise anbieten. Hat die Änderung eine Minderung des Reiseerfolges zur Folge, so hat der Hauptbucher Anspruch auf eine angemessene Preisminderung.

Artikel 9. Wetterbedingungen

9.1 Bei schlechtem Wetter, wie z.B. starkem Regen, Sturm oder Gewitter, oder bei Vorhersage von schlechtem Wetter oder anderen örtlichen Umständen, wird die Reise fortgesetzt. Schlechte Witterungsverhältnisse, Schlechtwettervorhersagen und andere örtliche Gegebenheiten berechtigen den Hauptbucher nicht zur kostenlosen Kündigung des Reisevertrages.

Wenn der Hauptbucher den Reisevertrag aufgrund schlechter Wetterbedingungen, Schlechtwettervorhersagen oder anderer örtlicher Umstände storniert, gilt Artikel 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 9.2 Wenn die KNMI für den Ort einer Wander- oder Radtour einen Code Rot ausgibt, wird diese Wander- oder Radtour (teilweise) nicht stattfinden und HIKE & BIKE wird die Reisenden mit dem Bus zur nächsten Unterkunft bringen. Eine solche Änderung ist auf unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände zurückzuführen, so dass kein Anspruch auf Entschädigung besteht und die Artikel 8.2 und 8.3 in einem solchen Fall nicht gelten.

Artikel 10. Beendigung durch HIKE & BIKE



10.1 HIKE & BIKE ist berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und dem Hauptbucher alle für die Reise gezahlten Beträge in voller Höhe zu erstatten, ohne dass dem Hauptbucher eine Entschädigung zusteht, wenn: a.

HIKE & BIKE die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen absagt und dies dem Hauptbucher innerhalb der gesetzlichen Frist schriftlich mitgeteilt wird; b. HIKE & BIKE den Reisevertrag wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht durchführen kann und HIKE & BIKE den Hauptbucher unverzüglich und vor Reisebeginn darüber informiert, dass der Reisevertrag gekündigt wird.

Artikel 11. Annullierung durch den Reisenden



11.1 Die Rücktrittsbedingungen treten am Tag des Abschlusses des Reisevertrags in Kraft (Artikel 4). 11.2 Ein Rücktritt muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Im Falle einer schriftlichen Stornierung durch den Reisenden gilt das Datum des Poststempels als Datum der Stornierung.



Bei einer Stornierung per E-Mail gilt das Datum des Eingangs der E-Mail als Stornierungsdatum. 11.3 Als Stornierungsdatum gilt der Werktag, an dem die Stornierung bei HIKE & BIKE eingeht; Stornierungen außerhalb der Geschäftszeiten gelten als am nächsten Werktag erfolgt. 11



.4 Wird ein Reisevertrag vom Reisenden storniert, schuldet der Reisende folgende Stornierungskosten pro Person: a. bei Stornierung bis zum 42. Kalendertag (ausschließlich) vor dem Abreisetag: die Anzahlung; b.

bei Rücktritt ab dem 42. Kalendertag (einschließlich) bis zum 28. Kalendertag (ausschließlich) vor dem Abreisetag: 55 % des Reisepreises; c.

bei Stornierung ab dem 28. Kalendertag (einschließlich) bis zum 14. Tag (ausschließlich) vor dem Abreisetag: 65 % des Reisepreises; d.

bei Rücktritt ab dem 14. Kalendertag (einschließlich) bis zum 7. Tag (ausschließlich) vor dem Abreisetag: 80% des Reisepreises; e.



bei Stornierung ab dem 7. Kalendertag (einschließlich) bis zum Abreisetag: 95% des Reisepreises; f. bei Stornierung am Abreisetag oder später: der volle Reisepreis. 11.5 Es gibt Reisen, bei denen die Stornogebühren und -fristen von den oben genannten abweichen können.



11.6 Verringerung der Anzahl der Reisenden: Bei einer Verringerung der Anzahl der Reisenden innerhalb einer Buchung kann HIKE & BIKE die in Absatz 4 dieses Artikels genannten Stornogebühren berechnen. 11

.7 Wenn ein Reisender freiwillig von der Reise zurücktritt (z.B. aus medizinischen Gründen), hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Erstattung zusätzlicher Kosten, die im Zusammenhang mit dem Rücktritt von der Reise entstanden sind. 11.8 Zusätzliche Anforderungen während der Reise und am Zielort, wie z.B. ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests, ein gültiges Corona-Zugangsticket (QR-Code), das Tragen eines Mundschutzes, Zeitsperren, Entfernungsmessungen usw. gehen auf das Risiko des Reisenden. Die Regierungen können diese Anforderungen unangekündigt ändern. HIKE & BIKE kann auch zusätzliche Anforderungen auferlegen, um die Sicherheit zu gewährleisten oder einer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen.



Wenn der Reisende aus den in Artikel 11.8 genannten Gründen die Reise storniert, gelten die Bestimmungen in Artikel 11.4. 11.9 Reisegutschrift aus Kulanz; Wenn eine Reise vom Reisenden storniert wird und eine Reisegutschrift aus Kulanz ausgestellt wird, gelten die folgenden Bedingungen (es sei denn, HIKE & BIKE teilt andere Bedingungen mit): a.





die Reisegutschrift muss innerhalb eines Jahres nach Gewährung der Reisegutschrift verbraucht worden sein. b. die neue Reise muss innerhalb von zwei Jahren nach Gewährung der Reisegutschrift angetreten worden sein. c. die Reisegutschrift ist an den Reisenden gebunden und nicht übertragbar. d. wenn die Reise zu einem späteren Zeitpunkt teurer ist, wird die Preisdifferenz dem Reisenden in Rechnung gestellt.

Artikel 12. Änderungen durch den Reisenden

12.1 Ersatzperson: Rechtzeitig vor Reisebeginn kann der Reisende verlangen, durch eine andere Person ersetzt zu werden.





Dies unterliegt folgenden Bedingungen: a. die andere Partei erfüllt alle Bedingungen des Reisevertrags; und b. der Antrag wird spätestens 7 Tage vor der Abreise gestellt, oder so rechtzeitig, dass die notwendigen Handlungen und Formalitäten noch durchgeführt werden können; und c.





die Bedingungen der an der Durchführung beteiligten Leistungsträger dem Ersatz nicht entgegenstehen. d. Der Hauptbucher, der Reisende und die an seine Stelle tretende Person haften HIKE & BIKE als Gesamtschuldner für die Zahlung des noch geschuldeten Teils des Reisepreises. e. Die Kosten für die Durchführung des Ersatzes betragen € 25,- pro Person. 12.2 Änderung des Abreisedatums; Sofern HIKE & BIKE nicht auf eine Umbuchung hinweist, gilt die Änderung des Abreisedatums als Kündigung des bestehenden Vertrages und Abschluss eines neuen Vertrages. Die Stornierungsbestimmungen des Artikels 11.4 (Stornierungskosten) gelten für den stornierten Vertrag.

Artikel 13. Reiseversicherung

13.1. Der Reisende ist verpflichtet, eine Reiseversicherung abzuschließen, die die Kosten im Falle der Kündigung des Reisevertrages durch den Reisenden oder die Kosten der Hilfeleistung, einschließlich der Rückführung, im Falle von Unfall, Krankheit oder Tod abdeckt. Auf erstes Verlangen von HIKE & BIKE hat der Reisende den Abschluss der vorgeschriebenen Reiseversicherung nachzuweisen.

Artikel 14. Risiken, Strecke, Fitness, Gesundheit und Ausrüstung

14.1 Aufgrund der Unebenheiten des Strandes (harter/weicher Sand, Schlaglöcher, Hügel, angeschwemmter Müll/Holz usw.) oder des Weges besteht bei dieser Form des Wandersports ein erhöhtes Risiko von Verletzungen und Unfällen (Stürze, Verstauchungen usw.). Solche Vorkommnisse lassen sich nicht völlig ausschließen.

Die Risiken sind vom Reisenden selbst zu tragen. 14.2 Von jedem Reisenden wird eine gute körperliche und geistige Verfassung erwartet.

Wenn die Wanderreise für den Reisenden zu anstrengend ist und der Reisende sich nicht in der Lage sieht, die Wanderreise fortzusetzen, muss der Reisende seine Teilnahme an der Reise beenden. 14.3 Jeder Reisende hat sich über die für die Reise erforderliche körperliche und geistige Verfassung zu informieren.

HIKE & BIKE haftet in keiner Weise für Ausrüstungsmängel oder Mängel in der körperlichen oder geistigen Verfassung der Reisenden. 14.4 HIKE & BIKE ist berechtigt, einen Reisenden von der weiteren Teilnahme auszuschließen, wenn körperliche oder geistige Abnormitäten oder eine unzureichende Kondition/Ausrüstung des Reisenden den Fortgang der Reise erheblich behindern.

Alle sich daraus ergebenden Folgen und Kosten gehen dann zu Lasten des betroffenen Reisenden, der dann auch keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises oder eines Teils davon hat. 14.5 Einige Teile der Strecke verlaufen auf öffentlichen Straßen. Die Strecke ist weder gekennzeichnet noch bewacht.



Die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln ist obligatorisch. 14.6 Tagesprogramme und Entfernungen sind allgemeine Angaben, die sich ändern können. 14.7 Streckenbeschreibungen und/oder Streckenkarten dienen nur als Richtlinien. Zum Zeitpunkt ihrer Erstellung waren sie korrekt, aber die örtlichen Gegebenheiten können sich ändern.

Es obliegt dem Reisenden, die richtigen Einschätzungen zu treffen, in Abhängigkeit von den Wetterbedingungen, der Wettervorhersage, dem Gelände und der Kondition von sich selbst und den Mitreisenden. 14.8 Der Reisende erkennt die in diesem Artikel beschriebenen Risiken an und akzeptiert sie.

Artikel 15. Alter

15.1. Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 12 Jahre. Bis zu einem Alter von 18 Jahren ist die Teilnahme nur in Begleitung eines Erwachsenen möglich.

Artikel 16. Haftung



16.1 HIKE & BIKE ist verpflichtet, den Reisevertrag entsprechend den Erwartungen, die der Reisende auf der Grundlage des Reisevertrags vernünftigerweise haben konnte, durchzuführen. 16

.2 Wenn die Reise nicht entsprechend den Erwartungen, die der Reisende vernünftigerweise auf der Grundlage des Reisevertrags haben konnte, verläuft, ist der Reisende verpflichtet, die betroffenen Parteien im Sinne von Artikel 18 so schnell wie möglich zu informieren. 16.

3 Wenn HIKE & BIKE während der Reise über die Nichtübereinstimmung informiert wird, wird HIKE & BIKE dafür sorgen, dass die Nichtübereinstimmung behoben wird, es sei denn, dass: a.



unmöglich ist; oder b. unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Mangels und des Wertes der betreffenden Reise mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. 16

.4 Der Reisende hat gegen HIKE & BIKE einen Anspruch auf angemessene Entschädigung für alle Schäden, die dem Reisenden durch den Mangel entstanden sind, es sei denn, HIKE & BIKE weist nach, dass der Mangel zurückzuführen ist auf: a.





der Reisende; b. ein Dritter, der nicht an der Ausführung der im Reisevertrag enthaltenen Leistungen beteiligt ist, und der Mangel nicht vorhergesehen oder verhindert werden konnte; oder c. unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände. 16



.5 HIKE & BIKE kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die der Reisende selbst oder ein von HIKE & BIKE nicht beauftragter Dritter verursacht hat. 16.6 Soweit HIKE & BIKE für Schäden des Reisenden haftbar gemacht werden kann, wird diese Haftung nach Maßgabe der anwendbaren internationalen Übereinkommen beschränkt oder ausgeschlossen. 16



.7 Für andere als die in Artikel 7:511 Absatz 5 BW genannten Schäden ist die Haftung von HIKE & BIKE auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt. 16.8 HIKE & BIKE haftet nicht für Schäden, für die die üblichen Reise- und Reiserücktrittsversicherungen Deckung bieten. 16



.9 HIKE & BIKE haftet nicht für den Zustand und die Beschaffenheit von Straßen, Wegen und Markierungen. 16.10 HIKE & BIKE haftet niemals für Schäden, die sich aus der Verwendung von Wanderbeschreibungen und/oder Karten ergeben, die HIKE & BIKE dem Reisenden zur Verfügung stellt. 16

16.11 HIKE & BIKE haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die daraus resultieren, dass HIKE & BIKE sich auf unrichtige und/oder unvollständige Informationen verlassen hat, die vom Reisenden oder in dessen Namen zur Verfügung gestellt wurden. 16.12 HIKE & BIKE haftet nicht für Schäden oder Bruch von Koffern/Taschen und deren Inhalt während der Reise.

16.13 HIKE & BIKE haftet nicht für Schäden, die dem Reisenden durch polizeiliche und/oder behördliche Festnahmen während der Reise oder durch die Nichteinhaltung oder angebliche Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften entstehen. Alle sich daraus ergebenden Folgen gehen zu Lasten des Reisenden.

Artikel 17. Pflichten des Reisenden

17.1 Der Reisende ist verpflichtet, alle Anweisungen zu befolgen, die der guten Durchführung der Reise durch HIKE & BIKE oder den Reiseleiter dienen.



Der Reisende haftet für Schäden, die durch die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehen. 17.2 Der Reisende ist verpflichtet, während der Wanderung darauf zu achten, wo er sich bewegt, um nicht zu stürzen. 17.3 Verursacht der Reisende eine solche Behinderung oder Belästigung, dass die Durchführung der Reise derart beeinträchtigt wird, oder gefährdet diese Behinderung oder Belästigung die anderen Reisenden, kann er von HIKE & BIKE oder der Reiseleitung von der weiteren Teilnahme an der Reise ausgeschlossen werden.



Wenn und soweit die Folgen der Beeinträchtigung und Belästigung dem Reisenden zuzurechnen sind, gehen alle daraus entstehenden Kosten zu seinen Lasten. 17.4 Der Reisende ist verpflichtet, Schäden so weit wie möglich zu vermeiden oder zu begrenzen. 17



.5 Weicht der Reisende während der Reise von der Reiseroute ab, so gehen die daraus entstehenden Folgen voll zu seinen Lasten. 17.6 Der Reisende ist verpflichtet, während der Wanderreise geeignete Kleidung und Schuhe zu tragen. 17.7 Der Hauptbucher ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die von ihm angemeldeten Reisenden die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einhalten.

Der Hauptbucher ist für das Verhalten der von ihm angemeldeten Reisenden verantwortlich. 17.8 Kosten, die durch von Reisenden verursachte Schäden und/oder Zerstörungen entstehen, trägt der Hauptbucher, der die Reisenden angemeldet hat, soweit sie nicht von dem/den Verursacher(n) selbst ersetzt werden können.

Artikel 18. Beanstandungen

18.1 Mängel bei der Durchführung des Reisevertrages sind so schnell wie möglich vor Ort zu beanstanden, damit eine Lösung gefunden werden kann. Bezieht sich die Beanstandung auf die Leistungen und/oder Lieferungen eines von HIKE & BIKE beauftragten Leistungsträgers, wie z.B. Restaurant oder Hotel, muss der Reisende die Beanstandung zunächst bei dem betreffenden Leistungsträger anzeigen, damit dieser die Möglichkeit hat, die Beanstandung zu bearbeiten und zu lösen.



18.2 Ist der Reisende seiner Meldepflicht aus Artikel 18.1 nicht nachgekommen und/oder gibt er dem Leistungserbringer oder HIKE & BIKE keine Gelegenheit zur Abhilfe, kann sein möglicher Anspruch auf Schadensersatz eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. 18.3 HIKE & BIKE wird spätestens 2 Wochen nach Eingang der Beschwerde reagieren. Erfordert eine Beschwerde eine längere Bearbeitungszeit, wird eine Eingangsbestätigung mit dem Hinweis versandt, wann eine inhaltliche Antwort erfolgen wird.

Artikel 19. Vertraulichkeit

19.1 Beide Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Reisevertrag von der jeweils anderen Partei oder aus anderen Quellen erhalten, vertraulich zu behandeln. Informationen gelten als vertraulich, wenn sie von der anderen Partei mitgeteilt wurden oder wenn sich dies aus der Art der Informationen ergibt.

Die Partei, die vertrauliche Informationen erhält, darf diese nur für den Zweck verwenden, für den sie zur Verfügung gestellt wurden. 19.2 HIKE & BIKE verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung.

Weitere Informationen über die Art und Weise, wie HIKE & BIKE personenbezogene Daten verarbeitet, finden Sie in der HIKE & BIKE-Datenschutzerklärung, siehe www.hikeenbike.nl/privacybeleid. 19.3 Ist HIKE & BIKE aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung oder einer gerichtlichen Entscheidung verpflichtet, vertrauliche Informationen an gesetzlich oder gerichtlich benannte Dritte weiterzugeben und kann sich HIKE & BIKE dabei nicht auf ein gesetzliches oder vom zuständigen Gericht anerkanntes oder zugelassenes Zeugnisverweigerungsrecht berufen, so ist HIKE & BIKE nicht schadenersatzpflichtig und der Reisende nicht berechtigt, den Reisevertrag wegen eines daraus entstehenden Schadens zu kündigen.

Artikel 20. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht



20.1 Auf den Reisevertrag findet niederländisches Recht Anwendung. 20.2 Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit Reiseverträgen zwischen dem Reisenden und HIKE & BIKE werden ausschließlich von dem zuständigen Richter in den Niederlanden entschieden, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Geschäftssitz von HIKE & BIKE befindet. Der Reisende hat 1 Monat, nachdem HIKE & BIKE den Reisenden schriftlich auf diese Klausel hingewiesen hat, die Möglichkeit, das nach dem Gesetz zuständige Gericht zu wählen, um den Streit zu schlichten.



VERMIETUNGSBEDINGUNGEN Wenn der Hauptbucher einen oder mehrere Gegenstände von HIKE & BIKE mietet, gelten unbeschadet der Anwendbarkeit der vorgenannten Bedingungen die nachfolgenden Mietbedingungen.

Artikel 21. Vermietet

21.1 Der Mietgegenstand steht im Eigentum des Vermieters.

HIKE & BIKE mietet den Mietgegenstand vom Vermieter und vermietet den Mietgegenstand an den Hauptbuchenden weiter. 21.2 HIKE & BIKE erklärt, zur Untervermietung des Mietgegenstandes an den Hauptbuchenden berechtigt zu sein.

Artikel 22. Entgegennahme der Lieferung und Registrierung

22.1 Mit dem Empfang des Mietobjekts durch den Nutzer gilt das Mietobjekt als in gutem Zustand erhalten.

Wird das Mietobjekt dem Nutzer nicht in gutem Zustand zur Verfügung gestellt, ist dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, damit der Vermieter die Angelegenheit untersuchen und gegebenenfalls für Ersatz sorgen kann. 22.2 Bei Empfang durch den Nutzer werden die Nummer oder die Registriernummer des Mietobjekts und der Name des Nutzers vom Vermieter registriert. Für Informationen darüber, wie der Vermieter personenbezogene Daten verarbeitet, sollte der Nutzer die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Vermieters konsultieren. HIKE & BIKE ist nicht verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch den Vermieter.

Artikel 23. Sicherheitsleistung

23.1 HIKE & BIKE ist berechtigt, vom Hauptreisenden eine Anzahlung zu verlangen.

Wenn eine Kaution erhoben wird, wird dies dem Hauptbuchenden vor oder bei Abschluss des Reisevertrags mitgeteilt. 23.2 Die Kaution wird, sofern diese allgemeinen Bedingungen erfüllt sind, auf das Konto des Hauptbuchenden zurückerstattet, nachdem der Vermieter wieder im Besitz des Mietobjekts ist, gegebenenfalls unter Abzug der vom Hauptbuchenden geschuldeten zusätzlichen Kosten, wie Reinigungs- oder Reparaturkosten.

Wenn sich herausstellt, dass die Kaution nicht ausreicht, um den Schaden, auf den HIKE & BIKE Anspruch hat, zu kompensieren, zahlt der Hauptbuchende den von HIKE & BIKE festgelegten Überschuss über die Kaution an HIKE & BIKE. 23.3 Die Kaution wird nicht verzinst.

Artikel 24. Miete und Kosten



24.1 Die Kosten für die Anmietung sind im Fahrpreis enthalten. 24.2 Kosten für die Nutzung des Mietobjekts, wie z.B. Treibstoffkosten, sind vom Nutzer zu tragen.

Artikel 25. Pflichten des Hauptbuchers und des Benutzers



25.1 Wenn es sich bei dem gemieteten Fahrrad um ein (Elektro-)Fahrrad handelt, gilt: a. Das Fahrrad darf nicht am Strand oder auf Sandwegen in den Dünen benutzt werden.





Sandwege in den Dünen dürfen benutzt werden, wenn keine befestigten Wege und/oder Straßen benutzt werden können; b. Das Fahrrad muss ordnungsgemäß verschlossen werden, wenn es nicht benutzt wird. 25.2 Der Hauptbucher garantiert, dass er oder der Benutzer über die erforderliche körperliche und geistige Verfassung verfügt, um das gemietete Fahrrad sicher zu benutzen. 25





.3 Dem Hauptbucher ist es nicht gestattet, den Mietgegenstand an Dritte zu vermieten oder einem Dritten, der nicht der angegebene Nutzer ist, unentgeltlich zum Gebrauch zu überlassen, es sei denn, er hat die Erlaubnis von HIKE & BIKE. 25.4 Der Nutzer ist für die von ihm im Mietgegenstand beförderten Sachen und Personen selbst verantwortlich. 25.5 Bei der Nutzung des Mietgegenstandes sind alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen und sonstigen Vorschriften zu beachten. 25





.6 Der Mietgegenstand muss gemäß den Anweisungen von HIKE & BIKE und des Vermieters benutzt werden. 25.7 Es ist nicht erlaubt, ohne vorherige Genehmigung von HIKE & BIKE oder des Vermieters Änderungen am Mietgegenstand vorzunehmen (oder vornehmen zu lassen). 25.8 Der Mietgegenstand darf die Niederlande nicht ohne vorherige Genehmigung von HIKE & BIKE verlassen. 25

.9 Sollte der Hauptbucher mit der ordnungsgemäßen Einhaltung seiner Verpflichtungen gegenüber HIKE & BIKE in Verzug sein, haftet der Hauptbucher für alle Schäden, die HIKE & BIKE dadurch entstehen, wie z.B. den Schadenersatz oder die Geldstrafe, die HIKE & BIKE an den Vermieter zahlen muss. 25.10 Der Hauptbucher ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Verpflichtungen und Verbote dieser allgemeinen Bedingungen von den Benutzern des Mietobjekts eingehalten werden. Der Hauptbucher haftet für alle Folgen des Verhaltens der Nutzer des Mietobjekts, auch wenn diese nicht die Zustimmung des Hauptbuchers hatten.

Artikel 26. Rückgabe der Mietsache

26.1 Vor Ablauf der Mietzeit hat der Nutzer das Mietobjekt an den Vermieter zurückzugeben.



26.2 Gibt der Nutzer den Mietgegenstand nicht rechtzeitig zurück, ist HIKE & BIKE berechtigt, dem Hauptbucher den Tagesmietpreis für jeden ganzen oder teilweisen Tag der verspäteten Rückgabe in Rechnung zu stellen. 26.3 Der Nutzer ist verpflichtet, den Mietgegenstand unbeschädigt, sauber und in dem Zustand zurückzugeben, in dem er ihn beim Empfang des Mietgegenstandes durch den Nutzer dem Vermieter übergeben hat.

Alle Kosten/Schäden, die der Vermieter HIKE & BIKE in Rechnung stellt, weil der Nutzer den Mietgegenstand beschädigt und/oder nicht sauber und/oder nicht im gleichen Zustand wie bei der Übernahme des Mietgegenstandes durch den Nutzer zurückgegeben hat, werden dem Hauptbucher in Rechnung gestellt. 26.4 Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes an den Vermieter führt nicht zur Rückzahlung des Mietpreises (oder eines Teils davon).

Artikel 27. Versicherung



27.1 Ist der Mietgegenstand durch den Vermieter versichert, so ist dies und eine eventuelle Selbstbeteiligung dem Hauptbuchenden vor Abschluss des Reisevertrages mitzuteilen. 27

.2 Schäden, die nicht durch die Versicherung des Vermieters gedeckt sind, wie z.B. Schäden, die dadurch verursacht werden, dass der Mieter zum Zeitpunkt des Unfalls so stark unter dem Einfluss von alkoholischen Getränken oder anderen berauschenden oder stimulierenden Substanzen stand, dass er nicht in der Lage ist, den Mietgegenstand ordnungsgemäß zu führen, oder Diebstahl oder Zerstörung des Mietgegenstandes, gehen vollständig zu Lasten des Hauptbuchenden. 27.3 Besteht für den Hauptbucher die Möglichkeit, den Mietgegenstand während der Mietzeit gegen Beschädigung/Diebstahl zu versichern, so ist er vor Abschluss des Reisevertrages auf diese Möglichkeit hinzuweisen.

Artikel 28. Im Falle eines Schadens

28.1 Der Hauptbuchende haftet für Schäden am Mietobjekt, einschließlich Verlust, Diebstahl oder Zerstörung des Mietobjekts, die während der Mietzeit bis zum Zeitpunkt der Übernahme des Mietobjekts durch den Vermieter auftreten.

Ist der Schaden durch die Versicherung des Vermieters gedeckt und gilt eine Selbstbeteiligung, so haftet der Hauptmieter für die Selbstbeteiligung. 28



.2 Bei Beschädigung des Mietgegenstandes, bei Ereignissen, aus denen ein Schaden entstehen kann, bei Diebstahl, Verlust oder Zerstörung des Mietgegenstandes oder wenn der Mietgegenstand ins Wasser geraten ist, ist der Hauptbucher verpflichtet: a. den Vermieter unverzüglich telefonisch zu informieren; b.



den Weisungen des Vermieters Folge zu leisten; c. dem Vermieter oder dem Versicherer des Vermieters auf Verlangen und unaufgefordert alle Auskünfte zu erteilen und alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die den Vorfall betreffen. 28.3 Bei Diebstahl, Verlust oder Beschädigung, die dadurch entstehen, dass das Mietgut ins Wasser gelangt, wird der Tageswert des Mietgutes dem Hauptbucher als Schadensersatz in Rechnung gestellt.

Artikel 29. Verzug

29.1 Tritt während der Mietzeit ein Mangel an der Mietsache auf, ist der Hauptbucher verpflichtet, HIKE & BIKE unverzüglich telefonisch zu informieren. In diesem Fall wird HIKE & BIKE für Ersatz sorgen, es sei denn, dass dies nach Meinung von HIKE & BIKE im Hinblick auf die verbleibende Mietdauer nicht von HIKE & BIKE verlangt werden kann.

Wenn der Defekt durch eine Handlung und/oder Unterlassung des Nutzers verursacht wurde, werden die Kosten für den Ersatz des Mietobjekts dem Hauptbucher in Rechnung gestellt. 29.2 Der Nutzer darf das Mietobjekt im Falle eines Schadens oder eines Defekts am Mietobjekt nicht benutzen, wenn dies zu einer Verschlimmerung oder zu einer Verminderung der Sicherheit führen kann.



HIKE & BIKE kann niemals für eine gefährliche Situation und/oder einen Schaden verantwortlich gemacht werden, der durch den Gebrauch des Mietobjekts verursacht wurde, nachdem ein Mangel am Mietobjekt festgestellt wurde. 29.3 Ein Mangel am Mietobjekt, der durch unsachgemäßen Gebrauch des Mietobjekts verursacht wurde, wird von HIKE & BIKE als Schaden behandelt. 29.4 Der Nutzer ist nicht berechtigt, Reparaturarbeiten am Mietobjekt vorzunehmen oder vornehmen zu lassen.

Artikel 30. Geldbußen

30.1 Bußgelder, die HIKE & BIKE vom Vermieter erhält und die während der Mietzeit anfallen, werden dem Hauptbucher durch eine Rechnung in Rechnung gestellt.

Artikel 31. Risiko und Haftung

31.1 HIKE & BIKE haftet nicht für Schäden und/oder Verletzungen, die durch den Mietgegenstand dem Nutzer und/oder Dritten zugefügt werden können. Der Hauptbucher muss HIKE & BIKE von allen Ansprüchen Dritter gegenüber HIKE & BIKE in Bezug auf Schäden und/oder Verletzungen, die durch und/oder wegen des Mietobjekts verursacht werden, freistellen und schützen.

Die Benutzung des Mietgegenstandes erfolgt auf eigene Gefahr. 31.2 HIKE & BIKE haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßen oder gegen die Gebrauchsanweisung verstoßenden Gebrauch des Mietgegenstandes oder durch dessen Verwendung zu einem anderen als dem nach objektiven Maßstäben geeigneten Zweck entstehen.